Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Punkte I) und II) 1. und 4. (des Ersturteils) zu lauten haben: I) Das Klagebegehren, es werde zwischen der klagenden und beklagten Partei festgestellt, dass der Kläger als Eigentümer des herrschenden Grun…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, GB *****, bestehend aus dem Grundstück Nr ***** mit einer Fläche von 2.704 m² und der Grundstücksadresse A***** 1. Der Beklagte ist Eigentümer der EZ *****, GB *****, bestehend unter anderem aus dem Grundstü…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist aus den vom Berufungsgericht angeführten Gründen zulässig. Sie ist auch (im Umfang der Anfechtung) berechtigt. Der Revisionswerber vertritt im Wesentlichen die Auffassung, dass die Ersitzungszeit im Sinn der Entscheidung 3 Ob 588/87 auch dann unterbrochen werden müsse,…