Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass es einschließlich der in Rechtskraft erwachsenen Spruchpunkte lautet: „1. Die beklagte Partei hat es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbeding…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt den Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräten sowie den Versand- und Internet-Einzelhandel und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebi…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten richtet sich nicht gegen das Verbot, bestimmte Klauseln im Zusammenhang mit der von ihr angebotenen „GarantiePlus“ zu verwenden, und spricht damit die vom Berufungsgericht als erheblich erachtete Rechtsfrage nicht an, macht aber geltend, dass das Unterlassungsgebot nach Pu…