Spruch Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Revision der klagenden Partei Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichts zur Gänze wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei di…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte bot auf mehreren Internetseiten SMS Dienste und die Erstellung von „Lebenserwartungsprognosen" an. Dabei erweckte sie zunächst blickfangartig den Eindruck von Gratisleistungen. Darauf folgte ein Anmeldefeld in normaler Schriftgröße, in das die Interessenten persön…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist zulässig , weil Rechtsprechung zu den Erfordernissen einer wirksamen Belehrung über Rücktrittsrechte des Verbrauchers im Fernabsatz fehlt; sie ist aber nicht berechtigt . Die Revision der Klägerin ist zulässig und berechtigt . A. Zur Revision der Beklagten 1. Punkt (a)…