JudikaturJustizRS0123546

RS0123546 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. März 2017

Für einen Rechtsanwalt, der gegen seinen eigenen Mandanten bei Gericht auftritt - wenn auch in einer Rechtssache, die mit der sonstigen Vertretung des Mandanten in keinem Zusammenhang steht -, besteht naturgemäß die Gefahr, nicht so frei und ungebunden entscheiden zu können, wie es § 9 RAO gegenüber dem (anderen) Mandanten erfordert.

Entscheidungen
5