JudikaturJustizRS0123509

RS0123509 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2022

Der Jugendwohlfahrtsträger ist nur subsidiär zu Verwandten, anderen nahestehenden Personen oder sonst besonders geeigneten Personen mit der (Teil-)Obsorge zu betrauen.

Entscheidungen
16