RS0123508 – OGH Rechtssatz
RS0123508 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Um die grundbücherliche Eintragung der Rangordnungsanmerkung für die beabsichtigte Veräußerung zu erwirken, muss auch die Vollmacht des für den Liegenschaftseigentümer Einschreitenden den Anforderungen des § 27 Abs 2 GBG entsprechen und das Geburtsdatum des Machthabers (Vertreters, Bevollmächtigten) enthalten.