Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Dem Angeklagten Johann K***** fallen auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Schuldspruch der Mitangeklagten I***** C***** enthält, wurde Johann K***** „des Verbrechens des gewerbsmäßig begangenen grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach § 217 Abs 1 erster, zweiter und dritter Fall StGB" schuldig erk…
Rechtliche Beurteilung Die anfänglichen Ausführungen zu den der Entscheidung zugrundeliegenden „drei Sachverhalten", die als die Verantwortung des Angeklagten bezeichnet werden, entziehen sich einer sachbezogenen Erwiderung. Indem die Mängelrüge (inhaltlich teils Z 9 lit a) die „Feststellungen" im Spruch zu Faktum 1 (US 2…