RS0123478 – OGH Rechtssatz
RS0123478 – OGH Rechtssatz
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Der im Rahmen der Strafzumessung als negativ bewertete Umstand, dass der Angeklagte das besondere Vertrauen der ihm die minderjährigen Opfer anvertrauenden Eltern bzw Erziehungsberechtigten auf schändlichste Weise missbraucht hat, ist kein „notwendiges Tatbestandsmerkmal des § 212 Abs 1 Z 2 dritter Fall StGB", sodass kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (§ 32 Abs 2 StGB) vorliegt.