Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird aufgehoben , und die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen . Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Kosten im Verfahren über die Berufung der Beklagten.…
Text Begründung: Die ursprünglich elf Kläger und die vier Beklagten waren im Jahr 2005 Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eine Schischule in Sankt Jakob im Defereggental betrieb. Sie streiten über die Wirksamkeit eines am 1. Juli 2005 gefassten Gesellschafterbeschlusses, mit dem …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und im Sinn des Aufhebungsantrags berechtigt . 1. Der behauptete Nichtigkeitsgrund liegt nicht (mehr) vor. 1.1. Die Missachtung einer ex lege eingetretenen Unterbrechung wird in § 477 Abs 1 ZPO nicht ausdrücklich als Nichtigkeitsgrund genannt. Daher ist in jedem Einzelfall …