Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat der beklagten Partei die mit 976,68 EUR (darin 162,78 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens binnen vierzehn Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit seiner am 2. Mai 2007 beim Landesgericht Salzburg eingebrachten Klage beantragte der Kläger, die Beklagte zur Einwilligung in die Löschung des im Grundbuch aufgrund eines Übergabsvertrags vom 14. Mai 1981 verbücherten Wohnrechts sowie der Reallast der Versorgung zu verurteilen. Nach…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist nicht jedenfalls unzulässig (§ 528 Abs 2 Z 2 letzter Teilsatz ZPO), sondern aus dem vom Rekursgericht angeführten Grund zulässig. Der Rekurs ist aber nicht berechtigt. 1. Gemäß § 49 Abs 2 Z 3 JN fallen in die Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte neben der Bestimmung oder Be…