JudikaturJustizRS0123421

RS0123421 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2008

Ist ein rechtzeitiger Antrag nach § 146 Abs 1 Z 1 EO nach inhaltlicher Prüfung abgewiesen worden, steht dagegen der Rekurs offen. Ist der Antrag jedoch verspätet erfolgt und deswegen zurückgewiesen worden, kann ein verspäteter Antrag als Anregung verwertet und zum Anlass für ein amtswegiges Vorgehen genommen werden. Wird diese Anregung nicht aufgegriffen bzw erachtet das Gericht die Voraussetzungen für eine amtswegige Abänderung der Versteigerungsbedingungen als nicht gegeben, bleibt es bei den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen, ohne dass darüber eine gesonderte Beschlussfassung zu erfolgen hat.