JudikaturJustizRS0123420

RS0123420 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2020

§ 65 AußStrG ist § 506 ZPO und zu einem großen Teil auch § 467 ZPO nachgebildet, weshalb auf die dazu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann.

Entscheidungen
8