Spruch Dem Rekurs der beklagten Partei wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Dem Berufungsgericht wird die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens über die Berufung unter Abstandnahme von dem gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere …
Text Begründung: Die Verhandlung in erster Instanz vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien wurde am 3. 7. 2007 geschlossen; dieser Verhandlungstermin fand - nach der Rückübersiedlung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien - bereits im Justizpalast (Schmerlingplatz 11) statt. Das Urteil vo…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist jedenfalls zulässig (§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO); er ist auch berechtigt. Ausgehend vom Zustelldatum (3. 9. 2007) und dem Datum der Postaufgabe (1. 10. 2007) ist das Rechtsmittel dann rechtzeitig, wenn die Tage des Postlaufs nicht in die Frist eingerechnet werden (§ 89 Abs 1 GOG). Die Berufu…