JudikaturJustizRS0123403

RS0123403 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2016

Telefonkosten sind jedenfalls nicht zur Gänze abzugsfähig, weil Kosten privater Telefonate Ausgaben des täglichen Lebens darstellen und daher keinen Einfluss auf die Unterhaltsbemessungsgrundlage haben.

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