RS0123362 – OGH Rechtssatz
RS0123362 – OGH Rechtssatz
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Durch die Bestimmungen des § 3 Z 1 AnfO und § 29 Z 1 KO soll in erster Linie die unmittelbare Einwirkung auf ein bestehendes Recht anfechtbar gemacht werden. Die kritische Frist bestimmt sich jedenfalls nach dem Verfügungsgeschäft, wenn es zeitlich nachfolgt. Es kommt nicht darauf an, ob das - selbständig anfechtbare- Verpflichtungsgeschäft innerhalb der Zweijahresfrist liegt (gegenteilig zu 3 Ob 44/00t).