Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen, die in der Abweisung der Anträge dreier Erben, die Bestellung des Testamentsvollstreckers für unwirksam zu erklären und diesen zur Gänze seines Amts zu entheben (Punkt 3. des Beschlusses des Erstgerichts) unbekämpft sowie im Au…
Text Begründung: Die am ***** verstorbene Erblasserin setzte in ihrem Testament vom 1. 6. 2007 einen Neffen sowie drei Nichten als Erben ein. Das Testament enthält detaillierte Anordnungen zur Aufteilung des Liegenschaftsvermögens unter die Erben, an diese gerichtete Auflagen und die Verfügung mehrerer V…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Testamentsvollstreckers ist zulässig und mit seinem hilfsweise gestellten Aufhebungsantrag berechtigt. 1. Der Testamentsvollstrecker hat die Erfüllung der Anordnungen des Erblassers zu überwachen und zu betreiben (RIS Justiz RS0006748 [T6, T9]); und dabei das Abhandlungsgeri…