JudikaturJustizRS0123353

RS0123353 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2016

§ 52 Abs 1 WEG 2002 enthält eine taxative, aber analogiefähige beziehungsweise der berichtigenden Auslegung zugängliche Aufzählung jener wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten, die im außerstreitigen Verfahren zu behandeln sind. Die Zuordnung von Rechtsschutzansprüchen zum außerstreitigen Wohnrechtsverfahren kann sich entweder aus der direkten Aufzählung oder aus einem unzweifelhaften Analogieschluss ergeben. Maßgebend für die Beurteilung, welche Art des Verfahrens anzuwenden ist, ist der Wortlaut des vom Antragsteller gestellten Entscheidungsbegehrens und sein Sachvorbringen, also der zur Begründung des Begehrens vorgetragene Sachverhalt.

Entscheidungen
8