Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin ist schuldig, der Antragstellerin binnen vierzehn Tagen die mit 199,87 EUR (darin enthalten 33,31 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist die (volljährige) Tochter der Antragsgegnerin. Seit ihrem fehlgeschlagenen Selbstmordversuch am 6. September 1987 liegt die Antragsgegnerin im Koma. Sie ist in einem Seniorenheim untergebracht und wird dort gepflegt. Mit ihrer am 28. März 2006 beim Bezirksgericht…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Antragsgegnerin ist unzulässig. 1. Die Antragstellerin begehrt im Hinblick auf die ihr drohenden Kostenersatzansprüche nach § 10 Vorarlberger SHG die gerichtliche Feststellung das Nichtbestehen ihrer Unterhaltspflicht. Dass ihr diesbezüglicher Feststellungsantrag einen privat…