JudikaturJustizRS0123330

RS0123330 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2017

Für die Beurteilung, ob dem Erwerber einer Liegenschaft auffallende Sorglosigkeit iSd § 2 NWG vorzuwerfen ist, kommt es ausschließlich auf sein Verhalten vor Einleitung des Notwegeverfahrens an. Eine bereits verwirklichte auffallende Sorglosigkeit fällt daher durch erst im Verfahren gestellte „nachgebesserte" Anbote nicht weg.

Entscheidungen
2