Spruch 1. Der Beschluss des Erstgerichts wird in seiner Urschrift dahin berichtigt, dass in der 14. Zeile des Spruchs das Wort „insbesondere" entfällt („... auszustrahlen, wenn diese ..." statt unrichtig „... auszustrahlen, insbesondere wenn diese ..."). Die Durchführung der Berichtigung in der Urschrift u…
Text Begründung: Die Beklagte betreibt ein privates Hörfunkprogramm. Im Juni 2007 strahlte sie mehrere Werbeeinschaltungen und Patronanzhinweise aus, die von den anderen Programmteilen durch die Senderkennung („Signation") und die einleitende Moderation („Anmoderation") des weiteren Programms getrennt wa…
Rechtliche Beurteilung Soweit der Revisionsrekurs die zu weite Fassung des Unterlassungsgebots bekämpft, ist er als Berichtigungsantrag zu werten und insofern berechtigt. Im Übrigen ist er entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichts unzulässig. 1. Zum Berichtigungsbeschluss 1.1. Nach § 78 EO iVm §§ 430, 419 …