Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert , dass die einstweilige Verfügung des Erstgerichts wiederhergestellt wird . Die klagende Partei hat die Kosten des Rechtsmittelverfahrens vorläufig selbst zu tragen, die beklagte Partei hat diese Kosten endgülti…
Text Begründung: Die Klägerin, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, nimmt die wirtschaftlichen Interessen der österreichischen Apotheker wahr und schreitet unter anderem gegen gesetzwidriges Bewerben und Inverkehrbringen von Arzneimitteln ein. Die Beklagte betreibt eine Apotheke in Deutschland. In ein…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Klägerin ist zulässig und berechtigt. 1. Die Klägerin stützt ihren Unterlassungsanspruch auf § 1 UWG iVm § 59 Abs 9 AMG (Versandhandelsverbot) und § 7 AMG (Verbot der Abgabe nicht zugelassener Arzneimittel). Die lauterkeitsrechtlichen Voraussetzungen eines solchen Anspruchs h…