JudikaturJustizRS0123286

RS0123286 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Oktober 2008

Das Bemessungskriterium der wirtschaftspolitischen Bedeutung eines Verfahrens richtet sich im Wesentlichen nach der Größe und Bedeutung des vom Verfahrensgegenstand betroffenen Marktes (Wirtschaftssektors), wobei für das Ausmaß der Betroffenheit auf die Marktanteile, aber auch auf die Anzahl und Bedeutung der belangten beziehungsweise betroffenen Marktteilnehmer abgestellt werden kann.

Entscheidungen
2