JudikaturJustizRS0123238

RS0123238 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2023

Eine freie Benützung kommt um so weniger in Betracht, je ausgeprägter die Individualität der Vorlage ist, desto weniger wird sie gegenüber dem neugeschaffenen Werk verblassen. Umgekehrt wird sie um so eher verblassen, je stärker die Individualität des neuen Werks ist.

Entscheidungen
7