JudikaturJustizRS0123218

RS0123218 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Februar 2023

Ob die Erklärung des letzten Willens frei und mit Überlegung geschieht, muss von Gericht oder Notar geprüft werden. Dieser Vorgang ist dem Protokoll über die Erklärung des letzten Willens in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Testamentserrichtung beizurücken.

Entscheidungen
2