RS0123186 – OGH Rechtssatz
RS0123186 – OGH Rechtssatz
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Als Nutzungen einer Liegenschaft iSd § 119 Abs 2 EO werden jene Vorteile angesehen, die (nach Bearbeitung) aus der Sache nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung ohne Verringerung der Substanz gewonnen werden. Einkünfte iSd § 119 Abs 2 EO sind jene Vorteile, die man für den einem Anderen gestatteten Gebrauch einer Sache erhält, wie etwa Miet- und Pachtzinse, die nach Übergabe der Liegenschaft an den Zwangsverwalter erzielt werden.