RS0123163 – OGH Rechtssatz
RS0123163 – OGH Rechtssatz
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Die Begründung von Wohnungseigentum an einem Objekt, an dem selbständiges Stockwerkseigentum besteht, wäre als weitere Zerstückelung materieller Teile eines Gebäudes zu werten und unterliegt damit dem Teilungsverbot des § 2 Satz 2 des Gesetzes vom 30. 3. 1879, RGBl 1879/50.
Einem Begehren auf Zivilteilung kann daher nicht der Einwand einer vorrangigen Teilung ins Wohnungseigentum entgegengehalten werden.