Spruch Die Revision der klagenden Partei wird, soweit sie sich gegen die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz im Kostenpunkt richtet, zurückgewiesen. Im Übrigen wird der Revision nicht Folge gegeben. Die Klägerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin stellte am 22. 5. 2001 bei der beklagten Pensionsversicherungsanstalt einen Antrag auf Gewährung der Witwenpension nach ihrem am 10. 4. 2001 verstorbenen Ehegatten. Mit der am 2. 5. 2005 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte sie - infolge Säumnis der Beklagte…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist, soweit damit auch die Entscheidung des Berufungsgerichtes über den Kostenpunkt bekämpft wird, unzulässig. Im Übrigen ist die Revision aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. In der Revision bestreitet die Klägerin ein Unterliegen ih…