JudikaturJustizRS0123135

RS0123135 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Januar 2008

Es verstößt nicht gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertfestsetzung (Nutzwertberechnung, Parifizierung), wenn für ein Geschäftslokal - anders als etwa in den unverbindlichen Richtlinien wobl 1997, 224 ff vorgesehen - für ein Geschäftslokal das 3,5-fache des Nutzwerts der Regelwohnung angesetzt wurde.