JudikaturJustizRS0123119

RS0123119 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2012

Durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des einzigen Erbanwärters, der eine Erbantrittserklärung abgegben hat, wird das Verlassenschaftsverfahren unterbrochen. Es ist von Amts wegen unter Beiziehung des Masseverwalters fortzusetzen, wozu es allerdings eines klarstellenden Beschlusses bedarf.

Entscheidungen
2