RS0123119 – OGH Rechtssatz
RS0123119 – OGH Rechtssatz
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Durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des einzigen Erbanwärters, der eine Erbantrittserklärung abgegben hat, wird das Verlassenschaftsverfahren unterbrochen. Es ist von Amts wegen unter Beiziehung des Masseverwalters fortzusetzen, wozu es allerdings eines klarstellenden Beschlusses bedarf.