Spruch Dem Rekurs der Antragsgegnerin wird nicht Folge gegeben. Dem Rekurs der Antragstellerin wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluss, der in seinem Punkt 2. als nicht in Beschwerde gezogen unberührt bleibt, in seinem Punkt 1. dahin abgeändert, dass er zu lauten hat wie folgt: „Über die Antragsg…
Text Begründung: Mit Beschluss des Kartellgerichts vom 21. 3. 2006, 29 Kt 80/05 30 idF des Berichtigungsbeschlusses vom 10. 4. 2006, 29 Kt 80/05 33, wurde der Antragsgegnerin gemäß § 11a Abs 3 WettbG 2005 (§ 11 Abs 5 WettbG 2002) aufgetragen, binnen 14 Tagen den dem Beschluss angeschlossenen Frageboge…
Rechtliche Beurteilung Zum Rekurs der Antragsgegnerin: Der Rekurs ist nicht berechtigt. 1.1. Eine Nichtigkeit erblickt die Antragsgegnerin darin, dass das Erstgericht gegen das Antragsprinzip des § 36 KartG 2005 verstoßen habe. Der bloß auf Verhängung einer „angemessenen" Geldbuße und Festsetzung eines „angemessenen" Zwan…