JudikaturJustizRS0123081

RS0123081 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. November 2009

In der Rekursbeantwortung ist der Partei die Stellung eines eigenen, gegen die vom Gegner angefochtene Entscheidung gerichteten Rechtsmittelantrags verwehrt. Ein solcher Antrag ist daher zurückzuweisen.

Entscheidungen
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