Spruch Den Revisionen wird teilweise Folge gegeben. I. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass es einschließlich des bereits in Rechtskraft erwachsenen Punkts 1. als Teil- und Zwischenurteil wie folgt zu lauten hat: „1. Das Klagebegehren, die beklagten Parteien seien zur ungeteilten Hand schul…
Text Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin die Zweitklägerin ist deren Komplementärin ist Eigentümerin und Betreiberin der Seilbahn „Schwarze-Schneid“ im Schigebiet Sölden. Sie beauftragte die Erstbeklagte die Zweitbeklagte ist deren Komplementärin mit Betonarbeiten zur Herstellung von Fundamenten im…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind zulässig ; sie sind teilweise berechtigt . Zu der zum gegenständlichen Seilbahnunglück bisher ergangenen Rechtsprechung wird auf Nowotny , Das Seilbahnunglück von Sölden, ZVR 2012/191, verwiesen. 1.1. Für die Beurteilung der Gehilfenhaftung nach § 1313a ABGB ist maßgebend, ob d…