RS0123040 – OGH Rechtssatz
RS0123040 – OGH Rechtssatz
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Die Regelung des Rücktrittsrechts in § 3 KSchG erfolgte in Umsetzung der Richtlinie 85/577/EWG (Haustürgeschäfte-RL). Art 3 Abs 2 der Haustürgeschäfte-RL nimmt zwar Verträge über Wertpapiere von ihrem Geltungsbereich aus, nicht aber Vermögensverwaltungs- oder diesen gleichzuhaltende Verträge. Ausnahmen von gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutzbestimmungen sind eng auszulegen. Eine analoge Anwendung des § 3 Abs 1 letzter Satz KSchG scheidet aus.