JudikaturJustizRS0123033

RS0123033 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 2012

Für die Ersitzung der verneinenden Dienstbarkeit nach § 476 Z 10 ABGB reicht weder der Ablauf eines längeren Zeitraums allein noch der tatsächliche Zustand der Sache, der einem anderen zugute kommt, für sich allein aus.

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