JudikaturJustizRS0123018

RS0123018 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2023

Wenn sich ein Rechtsanwalt auf einen Rechtsirrtum beruft, kann nicht grundsätzlich von der Geringfügigkeit eines Verschuldens ausgegangen werden. Es ist in jedem einzelnen Fall konkret zu prüfen, ob noch von einem geringfügigen Verschulden die Rede sein kann.

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6