Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.126,62 EUR (darin 187,77 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin betreibt eine PR- und Werbeagentur. Gesellschafter und Geschäftsführer der Klägerin sind Erika und Gernot R*****. Mit Vertrag vom 27. 3. 2001 vereinbarte die Klägerin mit Erhard P. S*****, Leistungen im PR- und Werbebereich zur Unterstützung der Aktivitäten von E***** zu erb…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Klägerin ist aus den in der Entscheidung des Rekursgerichts angeführten Gründen zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Die Klägerin stützt ihren Unterlassungsanspruch auf einen Eingriff in die durch § 16 ABGB geschützten Persönlichkeitsrechte wegen unbefugter Offenbarung und Ver…