JudikaturJustizRS0122967

RS0122967 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. November 2007

Die für Notare und Gerichte maßgebliche Rechtsentwicklung in Richtung einer Identitätsprüfung durch einen Lichtbildausweis hat der Gesetzgeber bei den Legalisatoren nicht nachvollzogen. Die Beglaubigung durch den Legalisator auf Grund einer (bloßen) Identitätsprüfung an Hand eines Lichtbildausweises ist daher durch den unverändert gebliebenen Wortlaut des Art IV § 8 Abs 1 Vlbg GARG nicht gedeckt. Insoweit besteht aber auch keine durch Analogie (etwa zu § 55 Abs 1 Z 5 NO) zu schließende Gesetzeslücke.