Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie einschließlich des rechtskräftigen Zuspruchs von 1.087,30 EUR sA, insgesamt lauten: „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen 6.687,30 EUR samt 4 % Zinsen s…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde im Jahr 2004 wegen §§ 99 Abs 1, 83 und 84 StGB zu einer achtmonatigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Am 3. 11. 2004 wurde er am Flughafen Wien Schwechat verhaftet, als er in die Türkei ausreisen wollte. Er hätte am 8. 11. 2004 den zweiten Teil der verh…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Klägers ist zulässig und teilweise berechtigt. Die Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft, sie liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Das StEG 2005 ist nach seinem § 14 Abs 1 Z 1 anzuwenden, wenn eine vor seinem In Kraft Treten begonnene Anhaltu…