JudikaturJustizRS0122947

RS0122947 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. September 2011

Die Parteien können die Zuständigkeit der Gemeinschaftsmarkengerichte nicht durch Vereinbarung abbedingen; auch die Heilung einer aus diesem Grund bestehenden Unzuständigkeit ist nicht möglich.

Entscheidungen
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