Spruch Den Beschwerden wird Folge gegeben, die angefochtenen Beschlüsse, die im Übrigen unberührt bleiben, werden jeweils im das Mehrbegehren abweisenden Teil aufgehoben und dem Oberlandesgericht Innsbruck wird insoweit die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen.…
Text Gründe: Das Oberlandesgericht Innsbruck bestellte im zu AZ 6 Bs 61/07g geführten Berufungsverfahren ao. Univ.-Prof. Dr. Martin S***** zum Sachverständigen und beauftragte ihn mit der Erstellung eines gerichtsmedizinischen Gutachtens zum Alkoholisierungsgrad des Angeklagten zum Unfallszeitpunkt auch …
Rechtliche Beurteilung Das zunächst im Rahmen beider Beschwerden erhobene Vorbringen, dass die Erstellung von „Alkoholisierungsgutachten" oder die Klärung der Frage, ob das Vorliegen bestimmter Verletzungen „das Alkoholverhalten" beeinflusst, nicht solche Leistungen seien, welche den in § 43 GebAG angeführten Leistungen „…