Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat der beklagten Partei die mit 2.601,72 EUR (darin 433,62 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen vierzehn Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin macht geltend, sie habe mit dem Beklagten einen Kaufvertrag über mehrere Liegenschaften in Graz abgeschlossen. Sie begehrt die Verschaffung des Eigentumsrechts an diesen Liegenschaften Zug um Zug gegen Zahlung oder gerichtliche Hinterlegung des Kaufpreises, hilfsweise Schad…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Klägerin ist aus den vom Rekursgericht angeführten Gründen zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Das Rekursgericht hat zutreffend erkannt, dass von den in § 87 JN geregelten Gerichtsständen im vorliegenden Fall nur jener der Zweigniederlassung nach Abs 2 der Bestimmung in Betra…