JudikaturJustizRS0122865

RS0122865 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2024

Das Fehlen höchstgerichtlicher Judikatur, die ausdrücklich zur Verfassungsmäßigkeit bestimmter gesetzlicher Bestimmungen Stellung nimmt, begründet nicht das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage.

Entscheidungen
16