JudikaturJustizRS0122848

RS0122848 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2013

Für die Passivlegitimation des beklagten Fachverbandes reicht es hin, wenn der Haftpflichtversicherer die Versicherungsdeckung mit der Begründung abgelehnt hat, dass gemäß § 152 VersVG kein Versicherungsschutz besteht, weil ein Unfall vorsätzlich, zB in selbstmörderischer Absicht herbeigeführt worden sei.

Entscheidungen
2