JudikaturJustizRS0122739

RS0122739 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2009

Ein Feststellungsinteresse nach § 28 Abs 1 KartG 2005 kann bei einer Amtspartei angenommen werden, wenn die Verhängung einer Geldbuße gemäß § 29 KartellG 2005 noch in Betracht kommt, da die Feststellung einer Zuwiderhandlung ohnedies Vorfrage für die Verhängung einer Geldbuße ist.

Entscheidungen
2