JudikaturJustizRS0122732

RS0122732 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2023

Die Beurteilung der Frage nach dem Fortbestand eines vom eingewendeten Quotenvorrecht betroffenen restlichen Direktanspruches des Geschädigten kann regelmäßig erst im Verfahren über die Anspruchshöhe erfolgen und bleibt diesem vorbehalten.

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