Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil mit der Maßgabe wiederhergestellt wird, dass es zu lauten hat: „1. Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, dem Kläger ab 14. Februar 2022 eine Waisen pension nach seinem am 21. …
Text Entscheidungsgründe: [1] Gegenstand des Verfahrens ist der Anspruch des 1989 geborenen Klägers auf eine Waisenpension nach seinem am 21. September 2018 verstorbenen Vater. [2] Beim Kläger, bei dem es ab dem 16. Lebensjahr erstmals zum Auftreten von Symptomen gekommen ist, liegt die Grunderkranku…
Rechtliche Beurteilung [12] Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig. Sie ist auch berechtigt. [13] 1. Vorauszuschicken ist, dass das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen des § 260 ASVG nicht strittig ist. Zu prüfen ist daher nur, ob der Leistungsanspruch infolge der Tat des Klägers ver…