Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden teilweise abgeändert , sodass die Entscheidung - unter Einschluss des bestätigten Ausspruchs - insgesamt zu lauten hat: „1. Die Erstbeklagte ist schuldig, es ab sofort zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin folgender - gegenüber der Marke der Erstbeklagten prioritätsälteren - Marken für die Warenklassen 24 (Webstoffe und Textilwaren) und 25 (Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen): der zu AT 30608 eingetragenen Wortmarke KOBRA, der internationale…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und auch teilweise berechtigt. 1. Zu den Ansprüchen gegen die Zweitbeklagte 1.1. Die Klägerin wirft der Zweitbeklagten vor, ihre Marke dadurch zu verletzen, dass sie sie als eigenes Unternehmenskennzeichen und zur Bewerbung ihrer Waren verwende; die Zweitbeklagte biete Ware…