JudikaturJustizRS0122651

RS0122651 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Januar 2022

§ 933a Abs 1 ABGB schreibt als lex specialis, die den §§ 1295 ff ABGB vorgeht, den in jüngerer Rechtsprechung vertretenen Grundsatz der vollen Konkurrenz zwischen Gewährleistung und Schadenersatz explizit im Gesetz fest (arg: „auch"); damit wird klargestellt, dass der Übernehmer wegen der vom Übergeber verschuldeten (= schuldhaft nicht vor Übergabe beseitigten) Mängel auch Anspruch auf Schadenersatz hat.

Demgemäß sind Geldersatzansprüche - auch neben dem Recht auf Wandlung eines Kaufvertrages keineswegs ausgeschlossenen.

Entscheidungen
12