JudikaturJustizRS0122633

RS0122633 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
19. Januar 2017

Unter Eigentum iSv Art 1 1.ZPMRK fallen nach ständiger Rechtsprechung auch Vermögenswerte wie zB Ansprüche, von denen der Beschwerdeführer argumentieren kann, dass er zumindest eine legitime Aussicht auf Erlangung eines wirksamen Genusses seines Eigentumsrechts hat. Die Hoffnung auf die Anerkennung des Überlebens eines alten Eigentumsrechts, das lange Zeit unmöglich wirksam auszuüben war, kann im Gegensatz dazu nicht als Eigentum angesehen werden.

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