JudikaturJustizRS0122599

RS0122599 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2007

Die Verpflichtung zur Bestellung von Geschäftsführern durch Gesellschafterbeschluss unterfällt keiner der im §24 FBG genannten Verpflichtungen. Gesellschafter treffen in dieser Eigenschaft keine Anmeldepflichten in Bezug auf Geschäftsführerbestellungen oder die Beendigung der Funktion eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mbH. Es gibt auch sonst keine gesetzliche Grundlage für ein Vorgehen des Firmenbuchgerichts gegen Gesellschafter einer Gesellschaft mbH mit Zwangsstrafenverhängung, wenn sie mit der Bestellung von Geschäftsführern säumig sind.